Arbeitsrecht

 

Zum Arbeitsrecht zählen unter anderen alle Streitigkeiten im direkten oder mittelbaren Zusammenhang aus einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis. Die Bereiche des kollektiven Arbeitsrechts (zum Beispiel aus dem Betriebsverfassungsgesetz oder im Zusammenhang mit Streiks) sind dagegen in der Praxis eher seltenerer Natur.

 

 

Rechtliche Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht haben für den Mandanten oftmals besondere Bedeutung. Das Arbeitsverhältnis ist existentiell , da es der Sicherung der monatlichen Einnahmen dient. Soweit Kündigungen im Spiel sind, gilt es dabei, nicht für den Arbeitnehmer bis in letzter Instanz, egal wie lange der Rechtsstreit dauert, zu prozessieren. Vielmehr muss neben dem Führen, zum Beispiel einer Kündigungsschutzklage, realistisch eingeschätzt werden, wie groß die Chance ist, dass der Arbeitgeber in Zukunft komplikationslos langfristig bei dem Arbeitgeber, der ihm gekündigt hat, wieder arbeiten wird. Sobald diese Prognose nicht positiv gestellt werden kann, sollte der Augenmerk der Prozessführung auf einer kurzfristigen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses liegen. Dabei sind Besitzstände des Arbeitnehmers abzufinden und Vergütungsforderungen aus Überstunden oder eine Urlaubsabgeltung umzusetzen.

 

Gerade im Arbeitsrecht gilt es für den Mandanten kurzfristig eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln. Dabei helfen wir Ihnen möglichst schnell sämtliche Arbeitspapiere in der erforderlichen Form, einschließlich Arbeitszeugnis, zu erhalten, um sich auf neue Stellen, soweit gewünscht, wieder bewerben zu können, ohne auf finanzielle Forderungen gegen Ihren alten Arbeitgeber zu verzichten.

 

Auch für den Arbeitgeber macht das langfristige Führen von Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht in der Regel bereits unter dem Gesichtspunkt des Verzugslohnrisikos keinen Sinn. Deshalb sollte im Einzelfall immer realistisch abgewogen werden, welche Risiken, nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch zeitlicher Art, mit der Führung eines langfristigen Prozesses im Vergleich zur kurzfristigen Abwicklung gegebenenfalls auch mit einer Abfindungszahlung vorhanden sind.