Zivilrecht

 

Zum Gebiet des Zivilrechtes gehören alle Streitigkeiten zwischen Personen und Unternehmen oder aber auch der öffentlichen Hand, die nicht verwaltungsrechtlicher Art sind und sich in der Regel auf eine Leistung, meist die Zahlung eines Geldbetrages oder ein Handeln oder ein Unterlassen beziehen. Dies können im Einzelfall beispielsweise Forderungen aus einem Kaufvertrag, Streitigkeiten mit einem Handwerker, Komplikationen im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag oder auch Diskrepanzen aus einem Reisevertrag sein. Vorgenannte Aufzählung ist dabei selbstverständlich nicht abschließend. Nicht unerwähnt bleiben sollte das Mietrecht oder aber auch Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

Soweit eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit nicht erfolgreich sein sollte, setzen wir Ihre Forderungen, in Abhängigkeit vom Streitwert, vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht für Sie durch.